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UN Frauenrechtskonvention - CEDAW

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Das bedeutendste internationale Übereinkommen für die Gleichstellung der Geschlechter ist heute die UN Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, nach englischer Kürzung als CEDAW bekannt (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women), die am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationenverabschiedet wurde und mit ihrem Fakultativprotokoll (OP) zu den neun wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträgen gehört. Sie trat vor rund 30 Jahren, am 3. September 1981 in Kraft, wurde von 187 Staaten ratifiziert und hat damit den zweithöchsten Ratifizierungsstand unter den zentralen Menschenrechtsinstrumenten erreicht. Die Konvention setzt rechtliche Standards und formuliert Ziele für nationale Gleichstellungs-politiken, zu denen sich auch die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet hat. Das Übereinkommen ist für die Bundesrepublik Deutschland am 9. August 1985 durch dasRatifikationsgesetz in Kraft getreten (BGBl. II, S. 1234) und gilt als nationale Vorschrift im Rang eines einfachen Gesetzes. 

 

Eine Ergänzung zur CEDAW stellt das Fakultativprotokoll (OP) vom 6. Oktober 1999 dar, das Einzelpersonen oder Personengruppen eine Individualbeschwerde vor dem CEDAW-Ausschuss ermöglicht, wenn sie sich in ihren, durch CEDAW garantierten Rechten verletzt fühlen. Das Protokoll ist seit dem 22. Dezember 2000 in Kraft und heute von 104 Vertragsstaaten als rechtsverbindlich anerkannt worden. Das Fakultativprotokoll ist für die Bundesrepublik Deutschlandam 15. April 2002 durch das Ratifikationsgesetz in Kraft getreten (BGBl. 2001 II,S. 1237). 

 

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AKTUELLES

CEDAW für die Schweizer Rechtspraxis !

 

Mittwoch, 27. Juni 2012

 

Universität Bern,

Veranstaltung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

Richterinnen und Richter...

 

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Quelle: Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF Bern

UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland vollständig umsetzen!

 

07.03.2012

 

Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht weiterhin erheblichen Handlungsbedarf bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland und fordert deshalb anlässlich des internationalen Frauentags am 8. März Bund und Länder dazu auf, die Empfehlungen des UN-Frauenrechtsausschusses systematisch umzusetzen.

 

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Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte - Pressemitteilung