MigrantInnen

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG)
Quelle: http://www.bmbf.de/pubRD/bqfg.pdf
bqfg.pdf
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Fragen und Antworten zum Gesetz: Was, Wo, Wer, Wie, Wozu?
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin
faqsanerkennungsgesetz.pdf
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Anerkennungsgesetz tritt am 1. April in Kraft

Datum 30.03.2012


Am 1. April 2012 tritt das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland, und innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der erforderlichen Papiere. 
Zeitgleich gehen am 1. April das Informationsportal und die Telefon-Hotline (Montag, 2. April) zum Gesetz an den Start. "Hier erfährt jeder, der seinen im Ausland erworbenen Abschluss bewerten lassen möchte, wohin er sich wenden muss", so die Bundesbildungsministerin.


Das Informationsportal "Anerkennung in Deutschland" ist das zentrale Informationsmedium zum Anerkennungsgesetz der Bundesregierung (http://www.anerkennung-in-deutschland.de). Wer seinen Abschluss auf Gleichwertigkeit zum entsprechenden deutschen Abschluss prüfen lassen möchte, erfährt hier, wohin er sich wenden muss und welche Papiere - Zeugnisse etc. - er für sein Verfahren benötigt. Darüber hinaus bietet das Portal Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Es wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betrieben. Finanziert wird es im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)", das vom BMBF, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.


Ergänzend zum Anerkennungsportal schaltet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des BMBF eine Telefon-Hotline frei, die für Interessierte aus dem In- und Ausland zugänglich ist. Anrufer erhalten hier in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die einzelnen Schritte und Voraussetzungen der beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar.
Wer seinen Abschluss anerkennen lassen möchte kann sich auch im Rahmen des Förderprogramms IQ bundesweit persönlich beraten lassen. Die regionalen Anlaufstellen des Programms geben Erstinformation zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und helfen bei der Suche nach der für das jeweilige Anliegen zuständigen Stelle.


Das Gesetz gilt für Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Die Länder haben angekündigt, die Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, anzupassen. Das betrifft etwa Lehrer oder Ingenieure.


Quelle:Bundesministerium für Bildung und Forschung

„Anerkennung ausländischer Abschlüsse“

 

Die Anerkennung ausländischer Berufs- und Studienabschlüsse soll ab 01. April 2012 durch das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) erleichtert werden.


In der, am 12. März 2012 durchgeführten Podiumsdiskussions-

veranstaltung wollte der Verein Anwältinnen ohne Grenzen e.V. für die Betroffene und Interessierte mehr Klarheit auf dem komplizierten Weg zur Anerkennung geben.

 

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Die BZ berichtet...

Modernisierung der EU Richtlinie über Berufsqualifikationen erleichtert qualifizierten Berufstätigen die Stellensuche in ganz Europa

 

Brüssel, 19. Dezember 2011

 

Angesichts des in vielen Mitgliedstaaten zu verzeichnenden Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter1 wird mit einem Anstieg der Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften auf über 16 Millionen bis 2020 gerechnet2. Damit Europa diesen Bedarf decken kann, müssen Lücken beim Arbeitskräftemangel geschlossen werden – beispielsweise durch mobile und gut ausgebildete Berufstätige aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Sie können von zentraler Bedeutung für das Wachstum sein – allerdings nur dann, wenn sie ohne weiteres dorthin gehen können, wo es Arbeitsplätze gibt. Dafür müssen ihre Qualifikationen in der gesamten EU schnell, einfach und zuverlässig anerkannt werden. Aus diesem Grund hat die Kommission heute einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen angenommen (Richtlinie 2005/36/EG).

 

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Quelle: EUROPÄISCHE KOMMISSION - PRESSEMITTEIILUNG