CEDAW - Umsetzung in der Türkei
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – CEDAW
Beitritt: Am 20.12.1985 wurde die Konvention von der Türkei ratifiziert.
Fakultativprotokoll:
Die Türkei hat am 29.10.2002 das Fakultativprotokoll ratifiziert.
Vorbehalt:
Die Türkei hat einen Vorbehalt für Art. 29, Paragraph 1 der Konvention eingelegt.
Berichterstattung:
Die Türkei hat seit dem ersten Bericht am 27.01.1987 dem CEDAW- Ausschuss insgesamt 5 Berichte vorgelegt, den letzten am 31.07.2003.