CEDAW - Umsetzung in Deutschland

Anwältinnen ohne Grenzen e.V. - Deutschland - Freiburg

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – CEDAW

 

Beitritt: 17. Juli 1980

In der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten: 09.08.1985 (BGBl 1985 II, 647)

 

Die DDR hat CEDAW bereits im Juli 1980 unterschrieben und 1981 per Gesetz ratifiziert.

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18.Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminirung der Frau vom 25. April 1985
CEDAW.De.Amtsblatt.Nr.17.1985.pdf
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Fakultativprotokoll:

in Kraft getreten am 15.04.2002 (BGBl 2001 II, 1237)

Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 6.Oktober 1999 zur CEDAW, vom 3.Dezember 2001
OP.CEDAW.BGblatt.Nr.35.2001.pdf
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Vorbehalte:


Deutschland  hatte bei der Ratifizierung der Frauenrechtskonvention einen Vorbehalt geltend gemacht. Dem Übereinkommen wurde mit der Maßgabe zugestimmt, dass Artikel 7 Buchstabe b des Übereinkommens nicht angewandt wird, soweit der Artikel 12 a Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes (Frauen „dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten“) entgegensteht. Auf Grund der Änderung von Art. 12 a Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes vom 23. Dezember 2000 hat Deutschland am 10. Dezember 2001 die Rücknahme des Vorbehalts erklärt.


Berichterstattung: 


Für die Umsetzung des Übereinkommens sowie für die Berichterstattung ist für Deutschland hauptsächlich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig.


Seit die Bundesrepublik Deutschland 1985 CEDAW ratifiziert hat, legte sie dem CEDAW-Ausschuss insgesamt sechs Berichte und einen Zwischenbericht vor. Der letzte, 6. Bericht wurde im Juni 2007, der Zwischenbericht im August 2011 eingereicht. Der nächste, kombinierte 7. und 8. Bericht ist im September 2014 fällig. 


Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) legte im Zeitraum von 1980 bis zur Deutschen Vereinigung 1990 dem CEDAW-Ausschus zwei Berichte vor. Für die beiden Berichte, die im politischen Archiv aufbewahrt werden, muss wegen der 30-jährigen Sperre für Dokumente dieser Art eine Sondergenehmigung des Auswärtigen Amtes zur Einsichtnahme eingeholt werden. Nach Bedarf können aber diese zwei Dokumenten den Interessierten auf Anfrage seitens AOG zur Verfügung gestellt werden, die diese Berichte in Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit (30 Jahre CEDAW in Deutschland - Eine Bilanz, siehe unten) aus Politischen Archiv erhalten haben.

  
Alternativberichte


Im Jahr 2000 legten in Deutschland zum ersten Mal zwei NROs Alternativberichte zu dem gleichzeitig erschienenen 2. und 3. Staatenbericht (kombinierter Staatenbericht) sowie dem 4. Staatenberichten vor. Drei Jahre später wurden dem CEDAW-Ausschuss bereits sieben NRO-Alternativberichte zum 5. Staatenbericht der BRD überreicht. Im Jahr 2008 schlossen sich 28 Frauenverbände in eine Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands zusammen, um in einem Alternativbericht den 6. Bericht der BRD zu kommentieren und kritisch zu bewerten. Auf den, vom UN CEDAW Ausschuss geforderten Zwischenbericht der Bundesregierung zu den dringlichen Themen Lohnungleichheit (Gender Pay Gap) und Menschenrechte von intersexuellen sowie transsexuellen Menschen, legten erneut zehn Organisationen einen Alternativbericht vor, an dem sich auch Anwältinnen ohne Grenzen beteiligt haben.