INTERNATIONALE KONFERENZEN
"Arabischer Frühling" Freiburg 2013
12-18 Oktober 2013
Schirmherrin Prof. Dr. Gesine Schwan
Ägypten, Libyen, Tunesien und Jemen: dort verändern sich die politischen Verhältnisse in den letzten Monaten und Jahren rasant, grundlegend und teils dramatisch – auch und gerade für Frauen. Der sogenannte „Arabische Frühling“ birgt große Risiken, aber auch Chancen für die Frauen in diesen Ländern.
Was die politische Veränderung für Frauen konkret bedeutet – im Rechtssystem und in ihrem privaten und beruflichen Alltag - darüber diskutierten namhafte Vertreterinnen von Frauenorganisationen aus diesen Ländern mit deutschen ExpertInnen an der Internationlen Konferenz Frau & Recht - Arabischer Frühling in Freiburg.
Dabei lenkte die Konferenz einen scharfen Blick auf das UN Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Diese, mit ihrem Zusatz- oder Fakultativprotokoll wichtigste Vereinbarung der Vereinten Nationen zur Gleichstellung der Geschlechter, nach der englischen Abkürzung als UN CEDAW bekannt (Convention on the Elimination of all form of Diskrimination Against Women), ist auch von der auf der Konferenz vertretenen Staaten (Ägypten, Libyen, Tunesien und Jemen), ratifiziert worden.
An der Konferenz wurden auch die Möglichkeiten, die CEDAW und andere rechtliche Instrumente bieten, um die Gleichberechtigung von Frauen in den Ländern des "Arabischen Frühlings" zu verwirklichen, untersucht.
Die Darstellung der Entwicklung der Gleichstellung in Deutschland regte die Diskussion an: Welche politischen Strategien und rechtlichen Instrumente waren in unserer Gesellschaft erfolgreich und was davon kann in den Heimatländern der Teilnehmerinnen übertragen werden? In Gruppen wurde den Beteiligten die Möglichkeit gegeben, konkrete Ansätze zur Stärkung der rechtlichen Stellung der Frauen zu erarbeiten und sich länderübergreifend zu vernetzen.
Impulsreferate
- Der lange Weg zur Gleichberechtigung in Deutschland - Dr. Herta Mattes, Vorsitzende Richterin am OLG Freiburg, i.R.,
- Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts bei der Durchsetzung der rechtlichen Gleichstellung von Frauen in Deutschland - Dr. Katharina Harms, Bundesjustizministerium Berlin
- Gleichstellungspolitik in Deutschland und Europa - Dr. Katharina Penev - Ben Shahar, Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Berlin
bildeten die Grundlage einer Diskussion, welche positive Erfahrungen für die TeilnehmerInnen aus den Ländern des „Arabischen Frühlings“ deutlich machten.
Referentinnen zur CEDAW:
- Dr. Dubravka Šimonović, Mitglied des UN CEDAW-Ausschusses
- Marion Böker, Koordinatorin deutscher NGO-Alternativberichte unter CEDAW
- Jasmina Prpić, LL.M., AOG Vorsitzende
"Mit dieser Konferenz leistete der Verein Anwältinnen ohne Grenzen einen Beitrag zum internationalen Austausch und zur Vernetzung der Teil- nehmenden auf dem Weg zu mehr Gleichstellung in den Verfassungen, Rechtsordnungen und der Gesellschaft " so die Schirmherrin Prof. Dr. Gesine Schwan.
Leiterin des Projektes: Siba Irsheid, AOG Vorstandsmitglied palästinensischer Herkunft.
Veranstalter: Anwältinnen ohne Grenzen e.V. in Kooperation mit Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Anwaltvereins Freiburg e.V.